Steuerfreier Mitarbeiter-Geschenk-Gutschein
Eine effektivere Investition gibt es nicht – Ausstrahlung und Wertschätzung inklusive
Mit dem steuerfreien studioK Wertgutschein können Sie Ihre Mitarbeiter belohnen ohne dafür Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Schenken Sie Ihren Mitarbeitern einen Wertgutschein von bis zu 44€ je Monat innerhalb der Steuerfreigrenze als Sachbezug (nach § 8 ESTG). Wir erstellen Ihnen kostenfrei eine Rechnung und stellen Ihnen die Gutscheine wunschgerecht zu.
mit studio KI erstellt
mit studio KI erstellt Der studioK Mode-Gutschein als steuerfreier Sachbezug
an Mitarbeiter als Motivation und Anerkennung
und runden per Rabatt auf 50€ auf!
und erhöhen Sie die Mitarbeitermotivation
das sind bis zu 648 Euro pro Mitarbeiter/Jahr
Wissenwertes über unsere Mitarbeiter Gutscheine
Rechtliche Rahmenbedingungen
Keine Barauszahlung möglich
Sachbezüge sind Lohnnebenleistungen, die nicht in Bar ausgezahlt werden dürfen. Gutscheine und Gutscheinkarten gelten als Sachbezug. Sie sind steuer- und sozialabgabenfrei – bis zu einer Freigrenze von 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter (nach § 8 ESTG).
Geldbeträge sind nicht erlaubt
Steuerfreier Sachbezug nur als Gutschein
Um die bis zu 44 € komplett steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen zu können, muss es sich um eine Sachzuwendung handeln. Der Betrag darf nicht bar ausgezahlt werden und auch nicht ein Restbetrag des Gutscheins.
Nutzung der Gutscheine
Müssen die Gutschein im gleichen Monat eingelöst werden?
Es ist nicht entscheidend zu welchem Zeitpunkt der Begünstigte den Sachbezug tatsächlich zum Konsum verwendet, sondern wann dieser gewährt wird. Der Arbeitnehmer darf die Gutscheine also auch noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeben oder gebündelt. Auf der sicheren Seite bleibt, wer bezüglich Zeitpunkt der Einlösung einen Zeitrahmen von einem Jahr vorgibt.
Wie oft darf der 44€ Gutschein ausgestellt werden?
1x pro Monat / Mitarbeiter
Sie dürfen Ihren Arbeitnehmer/innen den studioK Shopping-Gutschein jeden Monat ausstellen, solange der Einzelwert nicht die Sachbezugsfreigrenze von 44€ übersteigt. Ihr Arbeitnehmer/in darf pro Monat nur einen Sachbezug erhalten.
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